§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB überlässt die Art der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer, also die Abschreibungsmethode, prinzipiell dem Ermessen des Kaufmanns.
Abschreibungsmethode ist die Art, in der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der planmäßigen Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt werden. [1] Abschreibungsmethoden gibt es also ...
Feldkirch (APA) - Wegen angeblich wohlwollender Steuerprüfungen und günstiger Abschreibungsmethoden ist am Donnerstag am Landesgericht Feldk... Feldkirch (APA) - Wegen angeblich wohlwollender ...
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