§ 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB überlässt die Art der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer, also die Abschreibungsmethode, prinzipiell dem Ermessen des Kaufmanns.
Abschreibungsmethode ist die Art, in der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der planmäßigen Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt werden. [1] Abschreibungsmethoden gibt es also ...
Feldkirch (APA) - Wegen angeblich wohlwollender Steuerprüfungen und günstiger Abschreibungsmethoden ist am Donnerstag am Landesgericht Feldk... Feldkirch (APA) - Wegen angeblich wohlwollender ...
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die vom Stadtrat per 1. Januar 2019 vorgenommene Wertberichtigung der Immobilien des Stadtspitals in der Höhe von 175,686 Millionen Franken nicht bewilligt und ...
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