Wurde der Anwalt lediglich mit der Abfassung eines Schreibens einfacher Art beauftragt, so reduziert sich der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV auf 0,3 (Nr. 2301 VV). Klargestellt ist, dass es allein auf ...
Ist anzunehmen, dass der Schuldner lediglich deshalb nicht zahlt, weil der "erforderliche Nachdruck" fehlt, kann zur Realisierung des Anspruchs bereits ein einfaches Anwaltsschreiben ausreichen, Nr.