Hinzu kommen neue Pflichtangaben, wie z. B. die explizite Angabe der Rechnungsart sowie die Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers. Zusätzlich müssen die E-Rechnungen einem ...
Die angemahnten Rechnungen werden in den 3 Tabellen EinmalAngemahnt, ZweimalAngemahnt und LetzteMahnung verwaltet. Die Daten werden jeweils durch einen Klick auf die Schaltfläche Mahnung bestätigen ...
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht. Viele Handwerksbetriebe nutzen jedoch weiterhin Word oder Excel zur Rechnungsstellung – eine zeitintensive und fehleranfällige Methode. In einer ...